Osdorfer Knochenbruchgilde von 1779 |
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Knochenbruchgilde von 1779
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Im Jahre 1779 wurde in Osdorf die so genannte Bruchgilde gegründet, und die Statuten die am 23.11.1877 genehmigt wurden, haben im Großen und Ganzen bis heute ihre Gültigkeit behalten. Diese Vereinigung hatte den Sinn, ihren Mitgliedern bei Knochenbrüchen finanzielle Unterstützung zu gewähren. Also fast so etwas wie eine Krankenversicherung. Sicher ist man in der heutigen Zeit gegen fast alles Versichert, aber damals war dieses Geld eine wirkliche Hilfe für die Betroffenen. Heute geht es mehr darum, eine schöne Tradition auch für kommende Generationen aufrecht zu erhalten. Für die unterschiedlichsten Brüche bekommen die Mitglieder auch heute noch einen Obolus von jedem der zurzeit 130 Mitglieder. |
Königspaar Stefan Baasch und Doris Hansen |
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Auszug aus den Statuten:
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Mitglied der Gilde kann jede confirmierte unbescholtene Person männlichen Geschlechts werden, und hat derselbe sich zu diesem Zweck am Gildetage an die Älterleute zu wenden.(§6) |
Ältermann Dietrich Sommer |
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Oder:
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Ist ein Gildebruder in der Weise verunglückt, dass der Tod die Folge war, so soll für die bei dem Unglücksfall etwa vorkommenden Arm- und Beinbrüche volles Gilderecht an die Erben gewährt werden, wenn der Verunglückte den ersten ärztlichen Verband überlebte. Starb derselbe aber vor Anlegung eines ärztlichen Verbandes, so wird von der Gilde kein Schadenbeitrag geleistet…..(§12) |
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Oder:
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Niemand darf ein geladenes Gewehr oder Büchse mit ins Gildehaus nehmen, auch ist das Kartenspielen und geräuschvolle Lärmungen in dem Lokale verboten, wo die Gildekosten bezahlt werden(§19) |
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